Lungenkrebs gehört in Deutschland zu den häufigsten Krebserkrankungen. Jährlich erhalten rund 58.000 Menschen die Diagnose. Die Erkrankung verursacht im frühen Stadium häufig keine eindeutigen Beschwerden und wird deshalb oft erst spät entdeckt. Gerade bei Menschen mit hohem Risiko kann eine strukturierte Früherkennung helfen, Tumoren früher zu finden.
Studien zeigen, dass eine regelmäßige Niedrigdosis-CT bei geeigneten Hochrisikopersonen die Sterblichkeit an Lungenkrebs senken kann. Gleichzeitig kann ein Screening auch Nachteile haben – etwa falsch-positive Befunde, Überdiagnosen und die mit wiederholten CT-Untersuchungen verbundene Strahlenexposition. Deshalb gehören eine sorgfältige Auswahl der Teilnehmenden und eine informierte Entscheidung zum Programm.
Das gesetzliche Früherkennungsangebot richtet sich an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher. Insbesondere müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die Niedrigdosis-CT (LDCT) ist das zentrale bildgebende Verfahren der Lungenkrebs-Früherkennung. Beim Screening geht es jedoch nicht nur darum, möglichst kleine Veränderungen in der Lunge sichtbar zu machen. Ebenso wichtig ist es, die Befunde zuverlässig einzuordnen und unnötige Untersuchungen oder Eingriffe möglichst zu vermeiden. Deshalb gelten besondere Qualitätsanforderungen an CT-Geräte, Untersuchungsablauf, ärztliche Qualifikation und Befundung.
Speziell qualifizierte Radiologinnen und Radiologen führen die Niedrigdosis-CT qualitätsgesichert durch und beurteilen auch kleine Knoten und andere Veränderungen in der Lunge. Die Befundung erfolgt dabei in zwei Schritten: zunächst durch die Radiologin oder den Radiologen selbst und anschließend zusätzlich mithilfe einer speziellen Software zur computerassistierten Erkennung von Auffälligkeiten. Die Ergebnisse werden nach standardisierten Befundkategorien eingeordnet. Diese Einordnung ist entscheidend für das weitere Vorgehen.
Nein. Es richtet sich an Menschen von 50 bis 75 Jahren mit einer definierten langjährigen Zigarettenrauch-Anamnese und weiteren Voraussetzungen.
Ja. Nach der Erstberatung und Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen erfolgt die Überweisung durch Ihre allgemeinmedizinische, internistische oder arbeitsmedizinische Praxis in eine entsprechend qualifizierte radiologische Praxis oder Abteilung.
Bei unauffälligem Befund grundsätzlich alle zwölf Monate, solange die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Nein. Für die Durchführung gelten besondere Qualifikations- und Qualitätsanforderungen; die Radiologin oder der Radiologe benötigt eine entsprechende Genehmigung.
Kontroll- oder abklärungsbedürftige Befunde werden ein zweites Mal von einem dafür qualifizierten Radiologen (in einem Lungenkrebszentrum) beurteilt. Je nach Ergebnis folgt eine frühere CT-Kontrolle oder eine weiterführende Diagnostik.
Nein. Viele kleine Veränderungen sind gutartig. Genau deshalb sind standardisierte Befundung, Verlaufskontrollen und gegebenenfalls eine Zweitbeurteilung wichtig.
Nein. Es dient der Früherkennung. Der wichtigste Ansatz zur Vorbeugung bleibt der Rauchstopp beziehungsweise der Verzicht auf Rauchen.